Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen in ihrer Wertigkeit „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ (vergleiche § 1 Nr. 2c VOB/B).
2. Der Bieter hält sich an das Angebot vier Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.
3. Soweit DIN-Vorschriften nicht bestehen, gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
4. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Abnahme der Leistung bzw. des in sich abgeschlossenen Teils der Leistung nicht mehr als vier Monate, dann gilt der im Angebot ausgewiesene Mehrwertsteuersatz. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Abnahme der Leistung bzw. der in sich abgeschlossenen Teilleistung mehr als vier Monate und hat sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz in diesem Zeitraum geändert, dann wird der zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung gültige Mehrwertsteuersatz berechnet.
Abweichend davon wird bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. bei längerfristigen Pflegeverträgen) immer der zum Zeitpunkt der Abnahme der einzelnen Teilleistung gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz berechnet.
5. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, dann ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers.
Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers.
6. Sind gegebenenfalls Teile des Vertrages und/oder seiner Vertragsgrundlagen unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V., 53602 Bad Honnef, beim Bundeskartellamt in Berlin angemeldet und vom Bundeskartellamt im Bundesanzeiger Nr. 2 vom 04. Januar 1990 sowie die Änderung der AGB im Bundesanzeiger Nr. 180 vom 24. September 1999 veröffentlicht.
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